By admin | Februar 12, 2014 - 9:52 pm - Posted in BUNDESGERICHTE

Nach Verabschiedung der Gesetzesvorlage zum sog. ‚Großen Lauschangriff‘ durch den Deutschen Bundestag am 16.01.1998 und vom Bundesrat am 06.03.1998 wurde am 15.03.1999 durch die Bundestagsabgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerhart Baum und Burkhard Hirsch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Am 03.03.2004 verkündete das Gericht die Entscheidung, dass das Gesetz verfassungwidrig ist.

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Nach Berechnungen des Argetra-Verlages beläuft sich die durchschnittliche Dauer eines Zwangsversteigerungs-Verfahrens bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg auf 407 Tage. Dies ist die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der amtlichen Beschlagnahmung einer Immobilie und dem ersten Versteigerungstermin.

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